Exposé

von Christian Sobeck

Das Stadtarchiv Zeulenroda ist durch das dort aufbewahrte Archivgut der wichtigste Erinnerungsort der Stadt Zeulenroda-Triebes. Es birgt die historische Überlieferung der Stadt, für deren Sicherheit wir Heutigen für künftige Generationen die Verantwortung tragen. Die Benutzung des Stadtarchivs steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen, denn dieses Archiv gehört schließlich den Einwohnern von Zeulenroda-Triebes. Doch vor dem Hintergrund des dramatisch desolaten baulichen Zustandes und der daraus resultierenden Lagerungsbedingungen im Stadtarchiv Zeulenroda muß man sich die Frage stellen, ob wir heute Lebenden die zukünftigen Generationen nicht von ihrer eigenen Geschichte abzuschneiden.
In chronologischer Hinsicht setzten die Bestände des Stadtarchivs Zeulenroda mit dem Stadtbrief von 1438 ein.  Dieser Stadtbrief erhob das einstige Dorf Zeulenroda zu einer Stadt im juristischen Sinne.  Er ist im Original erhalten und bildet das älteste Stück im Bestand des Stadtarchivs. Kaum eine andere Stadt in Thüringen und nur wenige in Deutschland können von sich behaupten, ihren originalen Stadtbrief noch zu besitzen und damit den Beginn ihrer urbanen Geschichte auf Jahr und Tag genau zu kennen. Dieser Stadtbrief ist eines der zentralen Alleinstellungsmerkmale unseres Stadtarchives – er ist nicht das einzige.

Weitere Schwerpunkte der Überlieferung des Stadtarchivs bilden die Städtische Finanzüberlieferung sowie die Stadtratsprotokolle. Die Finanzüberlieferung ist nur wenig jünger als der Stadtbrief. Dieser Bestand setzt im Jahre 1579 ein. Die Stadtratsprotokolle – also die schriftliche Überlieferung der Arbeit des Zeulenrodaer Stadtrates – setzen 1683 ein und sind bis 2012 nahezu lückenlos überliefert. Das sind fast 330 Jahre städtische Überlieferung. Und um Missverständnissen gleich vorzubeugen: die Stadtratsprotokolle der Jahre nach 2012 sind natürlich auch lückenlos überliefert, aber sie befinden sich noch nicht im Stadtarchiv. Diese seriell überlieferten Bestände von Städtischen Schriftgut – der Finanzüberlieferung sowie der Stadtratsprotokolle – bilden durch ihre Geschlossenheit ein weiteres Alleinstellungsmerkmal des Stadtarchives.

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